Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Auftraggeber anerkannt und rechtsverbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragserteilung, Vertragsabschluß
Alle unsere Angebote sind freibleibend und gelten - wenn nicht anders vereinbart - max. 30 Kalendertage ab unserem Angebotsdatum. Ein an uns gerichteter Auftrag führt erst dann zu einem wirksamen Vertrag, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder prompt erfüllen. Mündliche, fernmündliche, telegrafische oder durch vergleichbare Medien vermittelte Vereinbarungen, wie auch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit unseren Vertretern, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese Bedingungen.

3. Lieferung, Liefertermine
Der Versand unserer Artikel erfolgt hinter die erste versperrbare Parterretüre, auf Gefahr des Auftraggebers. Lieferungen in Bergregionen oder auf Inseln werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Wenn wir nicht in unserer Auftragsbestätigung bestimmte Weisungen des Bestellers für den Versand bestätigen, so versenden wir nach unserem Ermessen und ohne Haftung für die Art der Verfrachtung. Der von uns genannte Liefertermin ist als annähernd zu betrachten, die Lieferwünsche seitens des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet oder die wir nicht zu vertreten haben, im Besonderen durch Nicht-Einhalten der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder gleichartige Ereignisse verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers wegen Lieferverzuges erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen bei Inlandsaufträgen und von mindestens sechs Wochen bei Auslandsaufträgen zulässig.

Der Auftraggeber kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Diese gelten als einzelnes Geschäft im Sinne dieser Bedingungen. Die Rückgabe zuviel bestellter Waren durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Stimmt der Auftragnehmer der Rücknahme jedoch zu, ist er berechtigt, dem Auftraggeber die entstandenen Kosten weiterzuverrechnen.

4. Montage und Dienstleistungen
Die Montage/Dienstleistung wird zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen ausgeführt. Ist die Durchführung infolge von Schwierigkeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht sofort oder nicht vollständig möglich, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Strom und Wasser ist bauseitig durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sanitär- und Elektroinstallationen sind an hierzu konzessionierte Unternehmen gesondert zu beauftragen.
Wir sind außerdem dazu berechtigt mit der Durchführung der Arbeiten Drittfirmen zu beauftragen, ohne mit dem Auftraggeber Rücksprache halten zu müssen.

5. Mängelhaftung und Schadenersatz
Bei Lieferungen:
Beanstandungen erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn diese auf dem Übergabe-Lieferschein schriftlich festgehalten sind. Bei Paket- u. Postsendungen gilt eine Mängelfrist von einer Woche ab Aufgabedatum. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Datum der Postaufgabe. Nach Ablauf von einem Monat ab dem vorhin genannten Zeitpunkt ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Auftraggeber in Aussicht genommene besondere Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind schriftlich Vertragsinhalt geworden. Wir behalten uns vor, unsere Gewährleistungsverpflichtungen nach unserer Wahl, entweder durch gänzlichen oder teilweisen Austausch bzw. Nachbesserung der Ware oder durch entsprechende Preisminderung, zu erfüllen. Wegen beanstandeter Mängel zurückgesandte Waren nehmen wir nur an, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Verursachen unberechtigte Mängelrügen Nachprüfungen, so hat uns der Käufer damit verbundene Kosten der Prüfung zu ersetzen. Konventionalstrafen werden grundsätzlich abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Bei Dienstleistungen:
Längstens 10 Tage nach Fertigstellung gelten unsere Leistungen, zu denen uns nicht schriftlich Mängelrügen zugegangen sind oder einvernehmlich ein Mängelprotokoll verfasst worden ist, als abgenommen und genehmigt. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Zahlungsfälligkeiten werden nur bei wesentlichen Mängeln erstreckt. Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung, bzw. Anordnung an die Geschäftsführung oder die von dieser beauftrage Bauleitung rechtswirksam ergangen ist. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Überdies gelten die in Österreich jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Bedingungen hinsichtlich der Garantie- und Gewährleistungsfristen.
Solange unsere Forderungen nicht vollständig beglichen wurden, ist eine Garantie und Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Vereinbart wird unser Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder wenn höhere Gewalt die zeitgerechte Lieferung nicht ermöglicht.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen unser Eigentum. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns vor einem allfälligen Zugriff Dritter auf die Waren unverzüglich zu verständigen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich, oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblichen nachteiligen Gebrauch, so sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne daß dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Auftraggeber hat außerdem die Kosten der Demontage und des Transportes zu tragen. Er verzichtet schon jetzt auf Schadenersatzansprüche, die durch die Demontage und Warenrücknahme entstehen können.

8. Zahlung, Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens aber innerhalb der auf Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung angeführten Frist fällig. Eine Geltendmachung von Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist ausgeschlossen. Als Sicherheitsleistung behalten wir uns vor, eine zweijährige Haftpflichterklärung oder eine Bankbürgschaft zu erteilen, deren Gegenwerte sofort zahlbar sind.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Mahnspesen und Verzugszinsen zu verrechnen, letztere in Höhe von 12% über der jeweiligen Bankrate. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und mit einer Bearbeitungsgebühr von € 40,00 beaufschlagt. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen.

9. Stornierung von Aufträgen
Bei Stornierung von erteilten Aufträgen vor Beginn der Arbeiten wird eine Stornogebühr in Höhe von 33% des Auftragswertes fällig. Solange die Stornogebühr nicht bezahlt ist, gilt der Auftrag als aufrecht und die Stornierung ist von uns nicht akzeptiert.
Bei Stornierung nach Beginn der Arbeiten wird die bereits erbrachte Leistung sowie die Stornogebühr in Höhe von 33% des Auftragswertes fällig.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist 3291 Kienberg. Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus dem vorliegenden Geschäftsfall hat ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 3270 Scheibbs zu entscheiden. Auf den vorliegenden Geschäftsfall ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollten einzelne Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen.

11. Eigene Schutzrechte und Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber hält uns für Verletzungen von Schutzrechten durch Herstellung der Liefergegenstände nach seinen Angaben schad- und klaglos. Pläne bleiben geistiges Eigentum des Herstellers.

12. Datenschutz
Die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich erteilt.

Stand: 12/2012